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MWST-Abgrenzung Flugschule

Die Valair AG betreibt seit 2019 vermehrt Schulungsdienstleistungen. Aus diesem Grund wurde per 1.10.2020 die Buchführung umgestellt, damit den Kunden bei der Verrechnung der Schulungsdienstleistungen die Mehrwertsteuer erlassen werden kann, wie dies Art. 21 Abs. 2 Ziff 11 lit. a MWSTG vorsieht und auch in der MWST-Branchen-Info 11, Kapitel 6.1 explizit aufgeführt wird.

Umsetzung in der Buchhaltung

Valair AG stellt also für Leistungen ab dem 1.Oktober 2020 zum Teil Rechnungen ohne MWST aus. Diese Umsätze werden unter Ziffer 220, zusammen mit den Auslandsdienstleistungen, gemeldet.

Die Vorsteuerkorrektur wird über einen Umsatzschlüssel gemäss MWST-Info 9, Kapitel 4.5.2 ermittelt, da eine genaue Zuteilung der Kosten nicht möglich ist. Der grösste Aufwandsposten sind die direkt flugbezogenen Kosten, die sich aus Treibstoff, Versicherung, Kapitalkosten und Versicherungskosten zusammensetzen. Es ist nicht möglich, den genauen Anteil der Kosten für die Flugschule zu separieren.

Für die Berechnung des Umsatzschlüssels werden die gesamten Quartals-Umsätze durch die Umsätze des Konto 3409 Ertrag aus Flugschulung geteilt und als Reduktionsfaktor auf die im Quartal bezahlten Vorsteuern angewendet.

Diese Berechnung wird jedes Quartal durchgeführt und angewendet. Im Rahmen der MWST-Jahresabstimmung wird die Berechnung überprüft.

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