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Personaleintritt
Piloten mit minimalem Flugvolumen
Bis zu einem Lohn von CHF 2'300 pro Jahr (Stand 2017) ist ein Pilot nicht AHV-pflichtig. Dennoch nehmen wir Piloten vollständig auf. Ob wir dann wirklich Ende Jahr für ihn AHV abrechnen, entscheiden wir dann. Dennoch benötigen wir seine vollständigen Angaben sofort (AHV-Nummer, Wohnort, Geburtsdatum).
Vorgehen
- Arbeitsvertrag vorbereiten und zustellen
- Arbeitnehmer in FlightOps als Personal eröffnen, Zeiterfassung initialisieren
- Wenn Arbeitnehmer noch keinen AHV-Ausweis besitzt, AHV-Ausweis auf dem SVZ-Portal eröffnen
- angepasste Lohnsumme der SVZ melden
- Arbeitnehmer via BCO beim BVG anmelden
- Arbeitnehmer bei SUVA anmelden
- Lohnsheet erstellen
- Sobald BVG-Rückmeldung Lohnsheet anpassen, ggf. falsche Beträge ausgleichen