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Regulierungen in der Valair

Gesetzliche Grundlagen

Als Liechtensteinische Firma unterstehen wir grundsätzlich allen Gesetzen des Fürstentums Liechtenstein. Wenn wir Operationen im Ausland ausführen (z.B. in der Schweiz…), unterstehen wir zusätzlich den dortigen lokalen Gesetzen, sofern sie auf uns anwendbar sind.

Die Liechtensteinische Gesetzgebung lehnt sich in manchen Bereichen der Schweizerischen Gesetzgebung an. Details dazu finden sich in den Online-Gesetzessammlungen des Landes.

Besonders wichtig für uns ist, dass die Schweiz die EASA-Gesetzgebung, also die Luftfahrtgesetze der Europäischen Union, vollständig übernommen hat. Da dieses Regelwerk von zerstörerischer Komplexität ist, zeigen wir hier auf, welche Regelungen für uns besonders relevant sind:

Firmeninterne Umsetzung

Diese Regulationen legen fest, dass wir uns ein internes Qualitätsmanagementsystem auferlegen müssen, in welchem unsere Tätigkeiten beschrieben sein müssen und dessen Regeln wir zu überwachen haben.

Dieses Managementsystem besteht aus folgenden Komponenten:

  • OMM Organisation Management Manual
    • Es stellt den Startpunkt dar und regelt alle globalen Funktionen
  • AOC Aircraft Operational Certificate
    • OM-A Personelle Anforderungen
    • OM-B Luftfahrzeuge
      • R44
      • R66
    • OM-C Kommunikation, Navigation und Landeplätze
    • OM-D Training
    • OM-E Electronic Flight Bag
    • OM-G Übernommene Regelungen aus dem früheren FOM
      • FOM Flight Operations Manual
  • SPO Specialized Operations
    • SPO-OM Grundlagen der Specialized Operations
      • SOP Fallschirmspringer
      • SOP Film Foto
      • SOP Kontrollflüge digital
      • SOP Kontrollflüge visuell
      • SOP Survey Flights
      • SOP in the Cabin NIT
  • CAME Continuing Airworthiness Exposition
  • MOE Maintenance Organisation Exposition